Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Wolpert Schulungszentrum Sprachschule Halle GmbH
(Stand: 11/2025)



TEIL A – Allgemeine Regelungen (für alle Kundengruppen)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachtrainings durch die Wolpert Schulungszentrum Sprachschule Halle GmbH.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Buchung eines Trainings kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder online erfolgen.
(2) Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder mit Beginn der Trainingsleistung zustande.

§ 3 Umfang und Durchführung des Trainings

(1) Eine Trainingseinheit dauert 45 Minuten.
(2) Art, Umfang und Ziel des Trainings ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(3) Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Wir sind berechtigt, Lehrkräfte aus sachlichen Gründen auszutauschen.
(4) Das Training findet grundsätzlich auch während der gesetzlichen Schulferien statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde

§ 4 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Unterrichts- und Trainingsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Trainingszwecks ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.


§ 6 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen enthält unsere jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz.

TEIL B – Besondere Bedingungen für Privatkunden (B2C)

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarten Gebühren sind zu den vertraglich festgelegten Terminen zu zahlen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Lehrgangsgebühren jeweils im Voraus für vier Wochen fällig.

§ 9 Terminabsagen und Ausfall

(1) Trainingseinheiten können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden (bei Montagsterminen bis Freitag 14:00 Uhr).
(2) Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin vereinbart und die rechtzeitig abgesagten Unterrichtseinheiten werden nachgeholt.
(3) Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen gilt die Trainingseinheit als durchgeführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihn an der Verhinderung kein Verschulden trifft.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen.
(2) Das gesetzliche Recht zur Kündigung nach § 627 BGB bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung nach § 627 BGB behalten wir den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.

§ 11 Ersatzteilnehmer

Der Kunde ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern diesem keine berechtigten Gründe entgegenstehen.

TEIL C – Besondere Bedingungen für Firmenkunden (B2B)

§ 12 Vertragsverhältnis

(1) Trainingseinheiten können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden (bei Montagsterminen bis Freitag 14:00 Uhr).
(2) Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin vereinbart und die rechtzeitig abgesagten Unterrichtseinheiten werden nachgeholt.
(3) Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen gilt die Trainingseinheit als durchgeführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihn an der Verhinderung kein Verschulden trifft.

§ 13 Terminabsagen

(1) Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden.
(2) Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen werden die Termine voll berechnet.

§ 14 Wettbewerbsverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich, unsere Lehrkräfte während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate nach Vertragsende nicht unmittelbar zu beschäftigen.
(2) Für jeden schuldhaften Verstoß wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig; der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt zulässig.

§ 15 Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

TEIL D – Besondere Bedingungen für geförderte Maßnahmen (BAMF / AZAV)

§ 16 Geltungsbereich und Vorrang der Förderbedingungen

(1) Diese besonderen Bedingungen gelten ausschließlich für Teilnehmende an geförderten Maßnahmen (z. B. BAMF-Sprachkurse, AZAV-Maßnahmen).
(2) Maßgeblich und vorrangig gelten stets die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sowie die Richtlinien und Weisungen des zuständigen Kostenträgers (insbesondere BAMF, Agentur für Arbeit, Jobcenter).
(3) Diese AGB finden lediglich ergänzend Anwendung, soweit sie den Vorgaben des Kostenträgers nicht widersprechen.

§ 17 Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt ausschließlich nach Vorlage einer gültigen Förderzusage des zuständigen Kostenträgers zustande. Ein Anspruch auf Durchführung der Maßnahme besteht vor Erteilung der Förderzusage nicht.

§ 18 Durchführung, Fehlzeiten und Abbruch

(1) Die Durchführung der Maßnahme richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers.
(2) Fehlzeiten, Unterbrechungen und Maßnahmeabbrüche werden entsprechend den geltenden Richtlinien behandelt und dem Kostenträger gemeldet.
(3) Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Unterrichtseinheiten besteht nicht.
(4) Bei längerfristiger Nichtteilnahme erfolgt eine Abstimmung mit dem Kostenträger über das weitere Vorgehen.

§ 19 Rücktritt und Kündigung

(1) Wird eine Förderzusage durch den Kostenträger vor oder während der Maßnahme zurückgenommen, ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag möglich. Zusätzlich wird ein allgemeines kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme, eingeräumt.
(2) Teilnehmende an AZAV-Maßnahmen können die Teilnahme bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung jederzeit kostenfrei beenden.
(3) Rücktritt oder Kündigung erfolgen jeweils in Abstimmung mit dem Kursträger und dem zuständigen Kostenträger.

§ 20 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Übermittlung gesetzlich vorgeschriebener Daten an die zuständigen Kostenträger erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

 

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